Wir sind seit mehr als 10 Jahren im Betreuungsrecht erfolgreich tätig.


Für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich ausreichend um ihre Belange zu kümmern, und auch für diejenigen, die Vorsorge treffen wollen, wird die Sorge für das Vermögen, Schriftverkehr mit Behörden/Banken/Versicherungen, Wohnungs- und Heimangelegenheiten, etc. wahrgenommen.

Wir regeln diese Belange auf Wunsch auch gerne über eine Vollmacht und bieten Ihnen eine rechtliche Beratung im Bereich Erbrecht (Testament/ Erbvertrag, etc.) an.

 


 Die anwaltliche Beratung im Betreuungsrecht umfasst unter anderem:

  • Gestaltung von General- und Vorsorgevollmachten,
  • Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Beratung betroffener Angehöriger
  • Sozialrechtliche und strafrechtliche Bezüge

Wir schnüren für Sie das optimale Vorsorgepaket unter Berücksichtigung Ihrer familiären und vermögensrechtlichen Situation.

Wir unterstützen Sie außergerichtlich oder vertreten Sie kompetent vor Gericht.

 

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